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Betrieblicher Ersthelfer

Betrieblicher Ersthelfer - Allgemein

Betriebliche Ersthelfer sind Personen, die nach den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungsträger für die Erste-Hilfe ausgebildet wurden. Jeder Unternehmer ist für die Verhütung von Arbeitsunfällen und eine wirksame Erste-Hilfe innerhalb des Betriebes verantwortlich und muss je nach Art und Größe des Unternehmens eine Mindestanzahl an Betriebliche Ersthelfer ausbilden.

Die WS-Brandschutzservice GbR ist eine von den Unfallkassen und Berufsgenossenschaften ermächtigte Stelle zur Aus- und Fortbildung Betrieblicher Ersthelfer. Durch diese Ermächtigung sind wir zertifiziert nach dem Grundsatz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) Betriebliche Ersthelfer für Unternehmen und Betriebe Aus- und Fortzubilden. 

Betrieblicher Ersthelfer - Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung zum Betrieblichen Ersthelfer besteht aus einer Grundschulung und einer Fortbildung, die mindestens alle 2 Jahre nach der Grundschulung wiederholt werden muss. 

Sowohl die Grundschulung als auch die Fortbildung dauern jeweils einen Tag und bestehen aus 9 Unterrichtseinheiten (UE) á 45 Minuten pro Unterrichtseinheit.

Bei einer Ausbildung zum Betrieblichen Ersthelfer, können Sie daher inkl. Pausen mit einem Zeit Ansatz von ca. 7,5 Stunden rechnen.

Die Ausbildung zum Betrieblichen Ersthelfer ist eine praxisorientierte mit Ausbilderdemonstrationen und Fallbeispielen durchgeführte Ausbildung. 

Ausbildungsinhalte Betrieblicher Ersthelfer

Sofortmaßnahmen:

Betrieblicher Ersthelfer - Kostenübernahme durch die BG/UK

Als Unternehmer haben Sie die Möglichkeit die Ausbildung Betrieblicher Ersthelfer durch Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bezahlen zu lassen, sodass für Sie als Unternehmer die Ausbildung Ihrer Mitarbeiter kostenlos ist. Für wie viele Mitarbeiter die BG/UK die Kosten übernimmt, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft. 

Abrechnungsformular zur Kostenübernahme

Sie möchten an einer Ausbildung zum Betrieblichen Ersthelfer teilnehmen? Damit die Berufsgenossenschaft die Kosten übernimmt, müssen Sie ein Abrechnungsformular Anfordern.

Ausbildung Betrieblicher Ersthelfer Anfragen

Informationen

Jeder Unternehmer ist nach § 21 Abs. 1 SGB VII verantwortlich für die Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen sowie für eine Verhinderung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und hat für eine wirksame Erste Hilfe sorge zu tragen.

Für die Umsetzung einer effektiven Ersten Hilfe im Betrieb gibt es folgende gesetzliche Regelungen und Vorschriften:

Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb
(§ 26, DGUV Vorschrift 1):

  • Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer
  • Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
  • in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,
  • in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.
  • in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe
  • in Hochschulen 10% der Beschäftigten.

Quelle: DGUV

Die WS-Brandschutzservice GbR ist eine von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ermächtigte Stelle für die Erste-Hilfe Aus- und Fortbildung, Gemäß dem DGUV Grundsatz 304-001.

Den Stauts unserer Zertifizierung können Sie über die Webseite der Qualitätssicherungsstelle Erste-Hilfe der Berufsgenossenschaft jederzeit unter folgendem Link unter Angabe unserer Zertifizierungskennziffer einsehen.

Zertifizierungskennziffer: 

8.1938

VBG Qualitätssicherungsstelle Erste-Hilfe

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